Burgtermine


Die Burgwochenenden bilden den Höhepunkt unseres Vereinslebens und ermöglichen uns echten Ehemaligen sowie unseren Unterstützern (Fördermitgliedern) gemeinsame Zeit an einem ganz besonderen Ort im Moseltal zu verbringen. Von den 5 Burgwochenenden im Jahr sind zwei für Arbeitseinsätze zur Verschönerung und Erhaltung der Burg und Ihrer Umgebung reserviert. Damit auch der Spaß nicht zu kurz kommt sind zwei weitere Wochenenden im Jahr fürs Feiern bestimmt. Hier kann jeder auch Gäste mitbringen, die gerne zum Mitfeiern eingeladen und herzlich willkommen sind.

 

  • Feierwochenende März     10.03. (Anreise ab 17.00 Uhr) – 12.03.2023
  • Frühjahrsputz                    28.04. (Anreise ab 17.00 Uhr) – 01.05.2023
  • Feierwochenende Juni       02.06. (Anreise ab 17.00 Uhr) – 04.06.2023
  • Tag der offenen Burg         25. Juni 2023, keine Anmeldung erforderlich.
  • Feierwochenende August  18.08. (Anreise ab 17.00 Uhr) – 20.08.2023
  • Herbstputz                          29.09. (Anreise ab 17.00 Uhr) – 01.10.2023 -> zur Anmeldung

Die Anmeldeformulare sind ab sofort freigeschaltet, eine .ics-Datei liegt hier.

Aufgrund von Missverständnissen früherer Tage möchten wir die Regelung für die Anreise zu den Arbeitswochenenden darlegen:

  • Zur Minimierung der Kosten sind wir stets bemüht, Fahrgemeinschaften zu bilden. Hierbei zählen wir auch auf Eure Unterstützung.
  • Der Verein erstattet den Aktiven die (vorzulegende) Benzinrechnung oder zahlt Kilometergeld (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer), ABER in beiden Fällen gilt die Höchstgrenze von 50,00 Euro. Sollte der Betrag mehr als 50,00 Euro ausmachen, so ist die Differenz zwischen diesem Betrag und den 50,00 Euro als Spende zu deklarieren. Eine Spendenbescheinigung wird zeitnah ausgestellt.

Entgelte für die Feierwochenenden betragen:

  • Übernachtung mit Frühstück: 22,50 Euro für (Förder)Mitglieder und deren Familien sowie 37,50 Euro für Gäste

Die Staffelung auf die Altersgruppen sieht wie folgt aus:

  • 0 – 5 Jahre: Übernachtung und Speisen kostenlos
  • 6 – 10 Jahre : 50% des vollen Preises für Übernachtung und Speisen
  • Ab 11 Jahren: Voller Preis für Übernachtung und Speisen

Weiterhin gibt es für die Feierwochenenden eine weitere Bonusregelung für ordentliche und Fördermitglieder. Wer am Arbeitswochenende mitgeholfen hat, braucht an einem der Feierwochenenden innerhalb der nächsten 12 Monate lediglich 50% für Übernachtung und Frühstück zu bezahlen.